Viele unserer Kolleginnen und Kollegen sind regelmässig in Deutschland und auf der Welt unterwegs. Da kommen bei den Spesen, eigentlich Verpflegungsmehraufwendungen, schon manchmal ein paar Euro zusammen. Mit dem Jahressteuergesetz 2019 gab es hier eine Neuregelung bzgl. der Pauschalen des Verpflegungsmehraufwandes.
Davon sind alle, welche regelmässig auf Reisen gehen, positiv betroffen und profitieren von der Anhebung der Verpflegungsmehraufwendungen ab dem 01.01.2020.
Nachfolgend ein Überblick über die Änderungen der Mehraufwendungen ab 01.01.2020
Eintägige Reise:
weniger als 8 Stunden Abwesenheit | 0,00 EUR |
mehr als 8 Stunden Abwesenheit | 14,00 EUR (bisher 12,00 EUR) |
Mehrtägige Reisen:
An- und Abreisetag (ohne Zeitvorgaben) | 14,00 EUR (bisher 12,00 EUR) |
24 Stunden (Zwischentag) | 28,00 EUR (bisher 24,00 EUR) |
Zu beachten ist an dieser Stelle, das die Bereitstellung einer Mahlzeit eine entsprechende Reduzierung der Verpflegungsmehraufwendung zur Folge hat. Da man für die 40%, selbst bei einer mehrtägigen Reise, wohl kaum ein Abendessen bekommt, empfiehlt es sich eine Einladung anzunehmen. Empfiehlt sich ja eigentlich immer :-).
- Frühstück: 20%
- Mittagessen: 40%
- Abendessen: 40%
Auch für Auslandsreisen gab es Änderungen, deren unterschiedlichen Auslandssätze in einem aktuellen BMF-Schreiben vom Bundesfinanzministerium bekanntgegeben wurden.
