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Im Zweifel für den Angeklagten – Nicht bei DMCA

by | Feb 17, 2021 | Web Services

DMCA, was soll das denn sein? So geht es den meisten, denn normalerweise hat man nicht so viel mit dem Amerikanischen Urheberrecht zu tun. Bei DMCA handelt es sich nämlich um den Digital Millennium Copyright Act, ein Gesetz, welches schon von Bill Clinton Ende der 90er unterzeichnet wurde. Auf drängen der Film- und Musikindustrie wurde so der rechtliche Rahmen zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet geschaffen.

Soweit erstmal kein Problem, in Europa und dem Rest der Welt gibt es meist ähnliche Verordnungen und Gesetze, die natürlich auch wichtig sind um etwaige Rechte durchzusetzen. Zwar ist das Urheberrecht im Vergleich zu den USA bei uns nicht abtretbar, aber natürlich kann ich nicht auch einfach irgendetwas kopieren und so tun als wäre es dann meins.

Die Durchsetzung der entsprechenden Rechte bzw. Meldung von Verstößen haben im Falle von DMCA jedoch einen massiven Systemfehler. Hier gilt nämlich nicht im Zweifel für den Angeklagten. Da dem Hoster oder Dienstanbieter in den USA beträchtliche Strafen entgegenkommen können, wenn er auf gemeldete Verstöße nicht reagiert, führt dies meist schnell zur Sperrung von Website, Entfernung von URLs aus dem Google-Index oder eben auch takedown des GitHub – Repositories. Es entscheidet also der Anbieter selbst, ob er die Beschwerde für berechtigt hält.

GitHub hat detailliert beschrieben, wie im Falle einer Beschwerde damit umgegangen wird und Repositories gesperrt werden. Kommt also eine natürliche oder juristische Person A auf GitHub zu und behauptet (glaubhaft) es handelt sich bei dem Content in einem Repository von Person B um eine Urheberrechtsverletzung, ist es sehr wahrscheinlich, das GitHub die Repository offline nimmt. Das gleiche gilt für die meisten anderen Diensteanbieter in die USA, wie Hoster von Paketservern, Websitebetreiber.

Dabei gibt es keine richterliche Entscheidung ob die Behauptung von Person A berechtigt ist oder nicht. Nach welchen Kriterien GitHub hier genau entscheidet weiss ich nicht, aber da sie im Zweifel haftbar gemacht werden, fällt die Entscheidung tendenziell eher zu Gunsten des Klägers. Am Beispiel von GitHub wird der entsprechende Prozess auch sehr transparent nachgehalten und man kann alle Verstoßmeldungen und den Umgang damit im DMCA-Repository nachlesen (macht Euch Popcorn warm).

Ein relativ prominenter, wenn auch schon älterer DMCA-Takedown war der von Elastic gegenüber Search Guard. Deren Geschäftsführer hat damals ausführlich Stellung zu dem Thema genommen. Wenn deine komplette Umgebung sowie Paketquellen von einer Minute auf die andere einfach weg sind, ohne das irgendjemand die Verletzung zum Gegenstand eines Prozesses gemacht hat, ist das schon ne Nummer. Ich weiss nicht was dabei rausgekommen ist, aber für mich ist klar, dass es sich bereits damals um einen “Stellvertreterkrieg” gehandelt hat, indem Elastic indirekt nur Amazon an den Kragen wollte. Da ist das kleine Unternehmen hier aus Deutschland einfach unter die Räder gekommen. Wie auch immer, Search Guard ist heute erfolgreicher denn je, auch wenn offiziell hier noch immer nichts entschieden ist.

Das Problem liegt nicht an dem hier geschilderten Fall, sondern an dem ganzen gesetzlichen Rahmen und Verfahren. Selbstverständlich kann jeder, dessen Website, Repo oder ähnliches offline genommen wird auch Widerspruch einlegen, jedoch macht er diesen Widerspruch sofort zum Bestandteil eines möglicherweise aufkommenden Prozesses. Die wenigsten Firmen, wenn einen etwaigen Takedown innerhalb von Stunden juristisch einwandfrei beantworten können und daher bleibt der Content erstmal offline.

Mir sind mittlerweile einige Fälle eines Takedowns bekannt, die sich im Nachhinein als unberechtigt herausgestellt haben. Da die entsprechenden Repositories nicht einfach “nur” offline sind, sondern eine schöne Meldung über den angeblichen Verstoss zu sehen ist, kann es durchaus rufschädigend sein. Der wirtschaftliche Schaden bleibt jedoch ausschließlich beim Beklagten. So könnte man also DMCA auch nutzen, um einen ungeliebten Mitbewerber zu schaden, aber ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Bernd Erk
Bernd Erk
CEO

Bernd ist Geschäftsführer der NETWAYS Gruppe und verantwortet die Strategie und das Tagesgeschäft. Bei NETWAYS kümmert er sich eigentlich um alles, was andere nicht machen wollen oder können (meistens eher wollen). Darüber hinaus startete er früher das wöchentliche Lexware-Backup, welches er nun endlich automatisiert hat. So investiert er seine ganze Energie in den Rest der Truppe und versucht für kollektives Glück zu sorgen. In seiner Freizeit macht er mit sinnlosen Ideen seine Frau verrückt und verbündet sich dafür mit seinen beiden Söhnen und seiner Tochter.

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