… gibt’s leider nur in der Schule. Ein Recht auf eine Klimaanlage gibt es für uns Arbeitnehmer leider auch nicht. Aber seit 2010 gibt es mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.5 zumindest klarere gesetzliche Regelungen.
Nach A3.5 sollte der Arbeitgeber ab 26°C geeignete Maßnahmen ergreifen. Es werden sogar einige konkrete Vorschläge gemacht. Technische Geräte sollen z.B. nur verwendet werden, wenn nötig, was hier ja eigentlich immer der Fall ist. Eine Lockerung der Bekleidungsregelungen bringt mir hier leider auch nichts, im Wiki steht nichts von einer Regelung, also kann diese auch nicht geklockert werden und Jaloussien gibts hier auch schon immer.
Ab 30°C hat der Arbeitgeber weniger Ermessensspielraum und es müssen gewisse Maßnahmen durchgeführt werden. Vor allem die Nutzung von Gleitzeitregelung zur Arbeitsverlagerung scheint hier sinnvoll, aber früher aufstehen vs. angenehmeres Arbeiten ist wohl für viele eine harte Entscheidung.
Ab 35°C gibt es vom Gesetzgeber Vorschläge wie Luftduschen (sind hier Ventilatoren gemeint?), Wasserschleier (wie wärs mit Planschbecken) und Hitzeschutzkleidung. Einfacher wäre es wohl, wenn wir ins RZ umziehen, aber dort ist es zum Arbeiten doch zu laut. Und Dank Sauerstoffreduzierung halten’s dort nur unsere sportlichen Kollegen längere Zeit aus 😉
Zum Glück sind wir hier im Büro noch weit von 35°C entfernt und damit wir hier nicht am Rad drehen, hält uns unser Chef mit Eis ruhig. Find ich super!
Vielseitige Einblicke der Abteilungswoche bei NETWAYS
In der modernen Arbeitswelt ist es wichtig, über den eigenen Tellerrand hinauszuschauen und ein Verständnis für verschiedene Bereiche eines Unternehmens zu entwickeln. Genau aus diesem Grund wurde bei NETWAYS die Idee der Abteilungswoche geboren. In dieser Woche hatte...
Hitzefrei gibt es auch nicht mehr in allen Schulen. Die wurde abgeschafft, da die Lehrer ihre gesetzliche Aufsichtspflicht nicht verletzen dürfen, was der Fall wäre, wenn sie die Schüler vorzeitig aus dem Unterricht entlassen.