Software, die im Internet kostenlos und im Quelltext abrufbar ist, kann ich in meine eigenen Entwicklungen übernehmen - oder nicht? Und wie sieht es aus mit Software, die ich selbst geschrieben habe - kann ich die als Arbeitnehmer als Open Source ins Netz stellen? Anhand einzelner Beispiele soll gezeigt werden, was beim Einsatz und der Entwicklung von (Open-Source-)Software im Unternehmen zu beachten ist.
| Dr. Hendrik Schöttle Dr. Hendrik Schöttle ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht im Münchener Büro der Wirtschaftskanzlei Osborne Clarke. Er berät schwerpunktmäßig im Bereich des IT-Rechts, unter anderem zu Fragen des rechtskonformen Einsatz von OSS. Zu seinen Mandanten gehören international tätige Technologiekonzerne und Technologie- und Elektronikhersteller. Er hat lange Zeit als Programmier und Webdesigner am Saarbrücker Institut für Rechtsinformatik gearbeitet. Dr. Hendrik Schöttle ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen, Mitautor des Handbuchs „Elektronischer Rechtsverkehr“ und des juris Praxiskommentars zum BGB. Er ist Dozent der Deutschen Anwaltakademie für den Fachanwaltslehrgang IT-Recht, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein und Mitglied des Ausschusses Datenschutzrecht der Bundesrechtsanwaltskammer. |